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   LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11   

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https://dejure.org/2012,28580
LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 (https://dejure.org/2012,28580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 (https://dejure.org/2012,28580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 13 R 1810/11 (https://dejure.org/2012,28580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - beidseitige Sehbehinderung - schwere spezifische Leistungsbehinderung - übliche Bedingungen des Arbeitsmarktes - Befristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 102 Abs. 2; SGB VI § 43
    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VI bei einer hochgradigen beidseitigen Sehbehinderung; Benennung einer Verweisungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hochgradige beidseitige Sehbehinderung und die konkrete Verweisungstätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], vgl. zuletzt BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rdnr. 31).

    Das Umstallen der Tiere sowie das Einsammeln von Eiern dürfte allenfalls einen Teilaspekt der Tätigkeit einer Helferin im Landschaftsgartenbau/Landwirtschaft darstellen; es handelt sich aber nicht um die typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmale der Tätigkeit (vgl. hierzu BSG vom 19. Oktober 2011 a.a.O., juris Rdnr. 37).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Damit stellt die hochgradige beidseitige Sehbehinderung der Klägerin eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die eine Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (vgl. auch BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30 - juris Rdnr. 13; BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - juris Rdnr. 37, wonach bereits Einäugigkeit eine solche schwere Einschränkung darstellt; noch weitergehend LSG Baden-Württemberg vom 26. März 2009 - L 6 R 3104/07 - Sozialgerichtsbarkeit.de, welches bei einer rechtsseitigen Einschränkung der Sehkraft auf 0, 3 bzw. 0,2 und linksseitig "auf Fingerzählen" bei Gesichtsfeldeinschränkung, Hornhauttrübung und stark herabgesetztem Dämmerungssehen sowie Skotom linksseitig von einem Erwerbsvermögen von weniger als 3 Stunden ausgeht).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Damit stellt die hochgradige beidseitige Sehbehinderung der Klägerin eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die eine Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (vgl. auch BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30 - juris Rdnr. 13; BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - juris Rdnr. 37, wonach bereits Einäugigkeit eine solche schwere Einschränkung darstellt; noch weitergehend LSG Baden-Württemberg vom 26. März 2009 - L 6 R 3104/07 - Sozialgerichtsbarkeit.de, welches bei einer rechtsseitigen Einschränkung der Sehkraft auf 0, 3 bzw. 0,2 und linksseitig "auf Fingerzählen" bei Gesichtsfeldeinschränkung, Hornhauttrübung und stark herabgesetztem Dämmerungssehen sowie Skotom linksseitig von einem Erwerbsvermögen von weniger als 3 Stunden ausgeht).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Die weitere Voraussetzung in § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI stellt klar, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur auf Zeit zu leisten sind, wenn der Rentenanspruch nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch darauf beruht, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (BSG vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R = SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 - juris Rdnr. 34).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Aber auch die Ausübung einer konkreten Verweisungstätigkeit muss unter den betriebsüblichen Arbeitsbedingungen möglich sein, um Erwerbsunfähigkeit ausschließen zu können (vgl. BSG vom 28. August 1991, 13/5 RJ 47/90 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 - juris Rdnr. 26).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2008 - L 7 R 8/07

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erblindung - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11
    Die vorgenannten einfachen industriellen Arbeiten wie z.B. als Packer, Sortierer oder Maschinenbediener erfordern aber regelmäßig den Umgang mit kleinen leichten Teilen und setzen auch bei einer Zeitlohnvergütung eine Grundschnelligkeit voraus, die die Klägerin aufgrund ihres hochgradig eingeschränkten Sehvermögens nicht mehr zu leisten im Stande ist (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom 29. April 2008 - L 7 R 8/07 - juris Rdnr. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine hochgradige Sehbehinderung (zu den Stufen der Sehbeeinträchtigung nach Pape bzw. WHO vgl. Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 470), wie sie bei der Klägerin mit Herabsetzung der Sehkraft auf 0, 4 bzw. 0,6 vorliegt, die ihr insbesondere das Lesen extrem erschwert (bzw. ohne Zuhilfenahme spezieller Hilfsmittel unmöglich macht), die auch zu erheblichen Fixationsschwierigkeiten führt und ihre Orientierungsfähigkeit einschränkt, stellt zur Überzeugung des Senats eine solche schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 116; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19 und vom 13.06.2006 - L 11 R 5778/04 -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Insoweit kann die Klägerin auf derartige Tätigkeiten nicht verwiesen werden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2021 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 22).

    Nachdem auch die Ausübung einer konkreten Verweisungstätigkeit unter den betriebsüblichen Arbeitsbedingungen möglich sein muss, um Erwerbsunfähigkeit ausschließen zu können (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 24 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 47/90 -, juris Rn. 26), kommt es auch nicht in Betracht, der Klägerin den von ihr tatsächlich innegehaltenen Arbeitsplatz als Verwaltungsangestellte im Straßenverkehrsamt als Verweisungstätigkeit zu benennen.

    Eine Tätigkeit unter derartigen Bedingungen kann nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes angesehen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19, 24: eine hochgradige beidseitige Sehbehinderung mit beidseitigem Zentralskotom stellt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung kann, anders als Computertätigkeiten, für die handelsübliche große Monitore und Software ausreichen, nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden).

  • LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18

    Rentenversicherung: Voraussetzungen für die Verwertbarkeit medizinischer

    Hinzuweisen sei auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 28.06.2012, L 13 R 1810/11).

    Zwar kann eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 13.06.2006, L 11 R 5778/04 und vom 28.06.2012, L 13 R 1810/11, jew. juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 284/13
    Als eine solche schwere spezifische gesundheitliche Einschränkung ist etwa die Einäugigkeit zu erachten (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 30, 90 104; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 18 (Rdnr. 28)); erst recht gilt dies für eine beidseitige hochgradige Sehbehinderung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2012 - L 13 R 1810/11 - (juris Rdnr. 19)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 8 R 3883/16
    Dem Kläger waren nach dem noch bestehenden Restleistungsvermögen, insbesondere der noch bestehenden Sehschärfe im Januar 2017, nicht nur noch sogenannte Blindenberufe (vgl. hierzu LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2012 - L 13 R 1810/11, juris; LSG Bayern, Urteil vom 09. September 2004 - L 14 RJ 32/04, juris) möglich.
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